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   LAG Niedersachsen, 23.05.2005 - 5 Sa 198/05   

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https://dejure.org/2005,5726
LAG Niedersachsen, 23.05.2005 - 5 Sa 198/05 (https://dejure.org/2005,5726)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.05.2005 - 5 Sa 198/05 (https://dejure.org/2005,5726)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Mai 2005 - 5 Sa 198/05 (https://dejure.org/2005,5726)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Soziale Auswahl mit Namensliste

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 3 KSchG; § 1 Abs. 5 KSchG; § 111 BetrVG
    Grobe Fehlerhaftigkeit der sozialen Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer; Bedeutung des Lebensalters als Auswahlkriterium ; Kündigung auf Grund einer Betriebsänderung; Überbrückungsmöglichkeit bis zum Renteneintritt durch Übergang in eine Beschäftigungsgesellschaft ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grobe Fehlerhaftigkeit der sozialen Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer; Bedeutung des Lebensalters als Auswahlkriterium ; Kündigung auf Grund einer Betriebsänderung; Überbrückungsmöglichkeit bis zum Renteneintritt durch Übergang in eine Beschäftigungsgesellschaft ...

  • Judicialis

    KSchG § 1 V

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 5
    Berücksichtigung von Versorgungsmöglichkeiten bis zum Rentenalter bei der Sozialauswahl zwischen älteren und jüngeren Beschäftigten im Rahmen des Interessenausgleichs mit Namensliste

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1176
  • NZA-RR 2005, 584
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 757/98

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Wiedereinstellung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.05.2005 - 5 Sa 198/05
    Grob fehlerhaft ist die soziale Auswahl im Sinne des § 1 Abs. 3 und 5 KSchG, wenn die Gewichtung der Sozialdaten jede Ausgewogenheit vermissen lässt (BT-Drucksache 15/1204 S. 12 unter Berufung auf BAG 02.12.1999 - 2 AZR 757/98 - NZA 2000, 531), sodass sich über die Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl nicht mehr ernsthaft diskutieren lässt (vgl. APS/Kiel, 2. Aufl., § 1 KSchG RdNr. 785 K; Willemsen/Annuß NJW 2004, 177, 181).

    Schon nach § 1 Abs. 5 KSchG in der Fassung des arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes 1996 entsprach es der Rechtsprechung, keinem der Sozialkriterien Priorität einzuräumen (BAG 02.12.1999 a.a.O. unter II 3 b).

  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.05.2005 - 5 Sa 198/05
    Weitere Unwirksamkeitsgründe bestehen nicht, insbesondere ist die Kündigung nicht wegen fehlender Massenentlassungsanzeige unwirksam, wobei dahinstehen kann, welche Auswirkungen sich aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 27.01.2005 - Rs C-188/03 - für die Wirksamkeit der Kündigung generell ergeben.
  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.05.2005 - 5 Sa 198/05
    Das BAG hat zuletzt im Urteil vom 02.06.2005 (2 AZR 480/04 - Pressemitteilung Nr. 36/05) bestätigt, dass keinem der vier sozialen Auswahlkriterien ein überwiegendes Gewicht zukommt.
  • Drs-Bund, 24.06.2003 - BT-Drs 15/1204
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.05.2005 - 5 Sa 198/05
    Grob fehlerhaft ist die soziale Auswahl im Sinne des § 1 Abs. 3 und 5 KSchG, wenn die Gewichtung der Sozialdaten jede Ausgewogenheit vermissen lässt (BT-Drucksache 15/1204 S. 12 unter Berufung auf BAG 02.12.1999 - 2 AZR 757/98 - NZA 2000, 531), sodass sich über die Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl nicht mehr ernsthaft diskutieren lässt (vgl. APS/Kiel, 2. Aufl., § 1 KSchG RdNr. 785 K; Willemsen/Annuß NJW 2004, 177, 181).
  • LAG Niedersachsen, 28.05.2004 - 10 Sa 2180/03

    Betriebsbedingte Kündigung; Wirksamkeit einer Kündigung bei Verstoß einer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.05.2005 - 5 Sa 198/05
    Die Bedeutung dieses Auswahlkriteriums steigt bei der derzeitigen Arbeitsmarktsituation kontinuierlich an, weil es für ältere Arbeitnehmer zunehmend schwierig ist, auf dem Arbeitsmarkt eine neue Beschäftigung zu finden, und fällt mit zeitlicher Nähe zum Renteneintritt wieder ab, vorausgesetzt, der Arbeitnehmer ist für den Zwischenzeitraum durch Altersteilzeit oder den Bezug von Arbeitslosengeld sowie durch die Inanspruchnahme von Leistungen aus der gesetzlichen Renten- oder Arbeitslosenversicherung nahtlos versorgt (vgl. APS/Kiel § 1 KSchG Rd-Nr. 713; Preis RdA 1999, 311, 316; vgl. ferner LAG Niedersachsen 28.05.2004 - 10 Sa 2180/03 - unter II. 1. a cc der Gründe: Berücksichtigung des Lebensalters nur bis zum 55. Lebensjahr).
  • BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 31/22

    Sozialauswahl - Rentennähe - grobe Fehlerhaftigkeit

    Darum darf berücksichtigt werden, dass dieses Kriterium im Hinblick auf seinen Zweck, dem Arbeitnehmer mit dem Arbeitsplatz seine entscheidende Einkommensquelle zu sichern, mit dessen näherrückender versorgungsrechtlicher Absicherung an Aussagekraft verliert und der dadurch angestrebte Schutz mit dem Erreichen dieser Absicherung endet (vgl. LAG Niedersachsen 23. Mai 2005 - 5 Sa 198/05 - zu I 1 a der Gründe; Schaub ArbR-HdB/Linck 19. Aufl. § 135 Rn. 23; KR/Rachor 13. Aufl. § 1 KSchG Rn. 733; SPV/Preis 11. Aufl. Rn. 1084; Koch FS Preis 2021 S. 655, 661 f.; Klösel/Reitz NZA 2014, 1366, 1371; Gravenhorst FS Leinemann 2006 S. 325, 328) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2007 - 14 Sa 508/07

    Zur Berücksichtigung der Rentennähe eines betriebsbedingt zu kündigenden

    Der vom Gesetzgeber weit gefasste Beurteilungsspielraum bei § 1 Abs. 5 KSchG der Betriebspartner lässt es demnach auch zu, bei der Gewichtung der Sozialkriterien das Schwergewicht auf einen der sozialen Gesichtspunkte zu legen, wenn nur die getroffene Auswahl insgesamt nicht so grob fehlerhaft ist, dass die Gewichtung der Sozialkriterien jede Ausgewogenheit vermissen lässt (BAG 02.12.1999 - 2 AZR 757/98, NZA 2000, 531, LAG Niedersachsen 23.05.2005 - 5 Sa 198/05 - MDR 2005, 1176).

    bb) Das Landesarbeitsgericht Niedersachen hat im Urteil vom 23.05.2005 - 5 Sa 198/05 (MDR 2005, 1176) dagegen ausgeführt:.

    In Rechtsprechung und Literatur wird auch angenommen, dass es keine Diskriminierung wegen des Alters darstellt, wenn der Arbeitgeber das Lebensalter als nur einen zu berücksichtigenden sozialen Gesichtspunkt ansieht und diesen Faktor bezogen auf die Arbeitsmarktchancen sowie im Hinblick auf sonstige Versorgungsleistungen fallbezogen bewertet (LAG Niedersachsen 23.05.2005 - 5 Sa 198/05 aaO; Erfurter Kommentar, 7.Aufl. § 1 KSchG, Rn 487).

    (Anzumerken ist, dass in dem Fall, der dem LAG Niedersachen zur Entscheidung vorlag - Urteil vom 23.05.2005 - 5 Sa 198/05 - die mit dem dortigen Kläger (62 Jahre alt, Betriebszugehörigkeit 34 Jahre) vergleichbaren Arbeitnehmer lediglich vier bzw. sieben Jahre kürzer als der dortige Kläger beschäftigt waren und ferner beide vergleichbaren, nicht gekündigten Arbeitnehmer über fünfzig Jahre, nämlich 52 und 55 Jahre, alt waren).

  • LAG Hamm, 03.09.2021 - 16 Sa 152/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Kündigungsschutzgesetz und

    d) Es bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung, ob die so genannte Rentennähe oder die Möglichkeit einer vorgezogenen Altersrente überhaupt im Rahmen der Sozialauswahl zu Ungunsten eines Arbeitnehmers gewertet werden kann (vgl. hierzu Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 13. Juli 2005 - 12 Sa 616/05 - Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 23. Mai 2005 - 5 Sa 198/05 -).
  • LAG Sachsen, 09.05.2014 - 3 Sa 695/13
    sen erscheinen, wenn jüngere Arbeitnehmer ohne die Möglichkeit des Bezugs von Altersrente - wie hier Frau ... - objektiv nur verhältnismäßig geringe Aussichten haben, eine neue Beschäftigung zu finden (vgl. LAG Niedersachsen, Urteil vom 23.05.2005 - 5 Sa 198/05 - Rz. 31, NZA-RR 2005, 584, 585 und APS-Kiel, 4. Auflage, § 1 KSchG Rz. 721b).
  • ArbG Dortmund, 09.12.2020 - 10 Ca 1380/20
    Nach gegenteiliger Auffassung ist die Rentennähe jedenfalls in besonderen Konstellationen im Einzelfall berücksichtigungsfähig (vgl. LAG Niedersachsen, Urteil vom 23.005.2005 - 5 Sa 198/05).
  • LAG Hamm, 22.12.2010 - 2 Sa 630/10

    Tariflicher Kündigungsausschluss bei Betriebsänderung; unwirksame

    Ob und inwieweit die sog. Rentennähe eines Arbeitnehmers generell im Rahmen einer sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG neben der in § 1 Abs. 3 KSchG genannten sozialen Auswahlgesichtspunkte z berücksichtigen ist (vgl. dazu LAG Berlin-Brandenburg vom 26.07.2007 - 14 Sa 508/07, Juris; LAG Köln vom 02.02.2006 - 6 Sa 1287/05, LAGE § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 51a; LAG Düsseldorf vom 13.07.2005 - 12 Sa 616/05, ArbuR 2006, 69-70 einerseits und LAG Niedersachsen vom 23.05.2005, 5 Sa 198/05, NZA-RR 2005, 584 andererseits, das jedenfalls keine grobe Fehlerhaftigkeit bei Berücksichtigung der Rentennähe annimmt), kann offen bleiben.
  • ArbG Osnabrück, 03.07.2007 - 3 Ca 199/07

    Überprüfung der bei einer betriebsbedingten Kündigung getroffenen Sozialauswahl

    Die Zulässigkeit der "Rentennähe" als zulässiges Kriterium innerhalb der Sozialauswahl war auch vor Inkrafttreten des AG umstritten (bejahend LAG Niedersachsen 23.5.2005 - 5 Sa 198/05 - dagegen LAG Köln 2.2.2006 - 6 Sa 1287/05 - und LAG Düsseldorf 21.4.2004 - 12 Sa 1188/03).
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